Sollte Ihr Kind krank sein bzw. entschuldigt werden müssen, teilen Sie dies bitte unter Angabe des Grundes bis spätestens 8.30 Uhr der Schule mit. Sollte keine Meldung von Ihnen vorliegen und Sie sind nicht zu erreichen, wird die Polizei informiert.
Sollte Ihr Kind krank sein bzw. entschuldigt werden müssen, teilen Sie dies bitte unter Angabe des Grundes bis spätestens 8.30 Uhr der Schule mit. Sollte keine Meldung von Ihnen vorliegen und Sie sind nicht zu erreichen, wird die Polizei informiert.
Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch freigestellt werden. Der Urlaub der Eltern ist dabei kein anerkannter Freistellungsgrund.
Ein Antrag zur Freistellung ist unter Angabe des Grundes in der Regel einen Monat vorher schriftlich beim Klassenleiter einzureichen. Über Freistellungen von drei und mehr Tagen im Schuljahr entscheidet der Schulleiter.